Nach wie vor nehmen bei einer Heirat viele Frauen den Namen ihres Mannes an. Tatsächlich ist auch erst seit 1986 ein Doppelname möglich. Mit einer erneuten Novelle 1995 steht es nun auch jedem frei, den Geburtsnamen zu behalten. Trotz der neuen gesetzlichen Freiheiten wird das Thema Namensänderung in Österreich noch sehr traditionell gehandhabt. Für viele bedeutet das eine Namensänderung nach der standesamtlichen Hochzeit. Worauf muss man dabei achten, wem ist die Namensänderung mitzuteilen und wie dringend ist die Bekanntgabe? Diese Übersicht soll euch dabei helfen, ein bisschen Struktur in das Thema Namensänderung und all ihre Folgen zu bringen.
Den eigenen Namen zugunsten eines gemeinsamen Familiennamens ändern?
Die Diskussion rund um einen gemeinsamen Namen kann auch schon einmal etwas intensiver ausfallen. Vor allem, wenn moderne Weltbilder auf sehr traditionelle Einstellungen treffen und auch die Familie mitreden möchte. Grundsätzlich ist die Namensfrage eine, die ihr ganz für euch allein beantworten solltet. Jeder der beiden Partner muss sich mit dem gewählten Namen wohlfühlen. Kann sich jemand eine Variante nicht vorstellen, liegt meist auch ein anderer Grund dahinter. Es lohnt sich, darüber ehrlich miteinander zu sprechen und Bedenken ernst zu nehmen. Was ist euch wichtig? Ein gemeinsamer Name als Familie, vielleicht auch für gemeinsame Kinder? Oder hat sich jemand z.B. in einer Branche bereits „einen Namen gemacht“ und möchte ihn deshalb nicht aufgeben? Hört einander zu und ihr werdet eine Lösung finden.
Welche Optionen zur Namensänderung gibt es in Österreich?
Grundsätzlich hat man die Wahl zwischen Geburtsnamen, einem gemeinsamen Familiennamen oder den Doppelnamen – für eine Person oder beide Personen. Eine weitere Möglichkeit (allerdings mit Kosten verbunden) ist ein gemeinsam gewählter neuer Familienname. Hat einer der Partner bereits einen Doppelnamen, so dürfen auch Teile davon verwendet werden. Ein Doppelname darf in Österreich aus maximal zwei Teilen bestehen und diese müssen durch einen Bindestrich getrennt sein. Wird kein gemeinsamer Familienname bestimmt, behalten beide ihre Geburtsnamen. (Mehr Informationen dazu findet ihr unter österreich.gv.at)
Wem muss man eine Namensänderung bekanntgeben?
Eine Namensänderung bei einer Heirat wird direkt vom Standesamt in das zentrale Melderegister eingetragen. Das heißt, hier müsst ihr nicht extra Bescheid geben. Dennoch gibt es genügend andere Stellen, die ihr von eurer Namensänderung in Kenntnis setzen solltet:
Arbeitgeber
Informiert euren aktuellen Arbeitgeber – eventuell sind Mailadressen, Lohnkonten, Visitenkarten etc. anzupassen
Behörden und Ämter
Das Finanzamt und die Sozialversicherung werden automatisch über das Melderegister informiert. Ihr bekommt dann auch direkt eine neue e-card zugeschickt. Kontaktiert auch die Zulassungsstelle, falls ihr ein Auto besitzt. Weitere Themen können das Grundbuch oder das Firmenbuch sein.
Dokumente
Erneuert so rasch wie möglich euren Reisepass. Wenn ihr euch direkt nach eurer Trauung in die Flitterwochen verabschiedet, ist es ratsam eine Heiratsurkunde (digital oder in Kopie) mitzuführen. Dadurch ist es möglich, mit dem alten Pass zu reisen. Bei Rückkehr dann aber direkt um den neuen Pass kümmern. Einen Personalausweis gibt es in Kombination mit dem Reisepass gleich günstig dazu, auch dieser muss natürlich geändert werden. Der Führerschein ist zeitlich nicht so dringend – wenn er aber als amtlicher Lichtbildausweis genutzt wird, gehört auch dieser zeitnah erneuert.
Versicherungen & Banken
Informiert auch Versicherungen über die Namensänderung – meist geht das bereits digital. Gebt ihr bei eurem Geldinstitut Bescheid, bittet euch euer Bankberater um einen Termin und um eine neue Unterschriftsprobe, um Bankkonten und -karten zu aktualisieren.
Sonstiges
Vermutlich wird sich die GIS bei euch melden (meine Antwortsendung: Trotz Ehe noch immer kein Fernseher vorhanden.). Auch Vereine, Clubs, Sportstätten, Jahreskarten (Öffentliche Verkehrsmittel, Tiergarten…) etc. könnt ihr der Reihe nach informieren. Denkt auch daran, eine neue Mailadresse anzulegen. Ansonsten könnt ihr den neuen Namen anlassbezogen kommunizieren: Beim Vereinbaren des nächsten Zahnarzttermins, als Rückmeldung auf den Erhalt eines Newsletters etc. Wann immer euch der alte Name auffällt, gebt die Änderung bekannt. Das ist meist ein Prozess, der einfach auch ein bisschen dauern kann.
Die Namensänderung – eigene Erfahrungen
Wir haben uns damals für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden. Mein Mann hat es mir leicht gemacht, er wollte einen gemeinsamen Namen. Ob das sein Nachname oder meiner ist, das war ihm egal. Ich habe mich dann für seinen Namen entschieden, nachdem ich hoffte, diesen weniger oft buchstabieren zu müssen. Es war also eine sehr pragmatische Entscheidung. Die Namensänderung bzw. -bekanntgabe läuft (knapp ein Jahr nach unserer Hochzeit) noch immer. Die wichtigsten Dokumente sind natürlich bereits angepasst, aber meine alte Mailadresse läuft parallel zur neuen und immer wieder kommt mir eine Stelle unter, bei der ich den neuen Namen noch nicht angegeben habe. Aber immerhin schaffe ich es meistens schon, mich mit dem neuen Namen am Telefon zu melden 😉
Übrigens: Bei der standesamtlichen Trauung unterschreibt man üblicherweise bereits mit dem neuen Namen – also nicht vergessen und die neue Unterschrift davor schön üben!
Pic by Herzflimmern